Inhalt:

Datenschutz-Information Vergaben

Information nach Artikel 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) für die Bearbeitung von Interessenten-, Bewerber- und Bieterdaten in Ausschreibungsverfahren

Art. 13 Abs. 1 DSGVO

Verantwortlich:

Stadt Kempen, Rechtsamt – Zentrale Ausschreibungsstelle
Amtsleitung:
Herr Dr. Ralf Tillmanns
Tel.: 0 21 52 / 917 - 3005
Email: ralf.tillmanns@kempen.de

Vertretung:

Frau Alexandra Heßler
stellv. Amtsleitung
Tel.: 0 21 52 / 917 - 3004
Email: alexandra.hessler@kempen.de

Datenschutzbeauftragte/r

Behördlicher Datenschutzbeauftragter Stadt Kempen
Tel.: 0 21 52 / 917 - 3005 oder - 3006
Email: datenschutz@kempen.de

Zweck/e der Datenverarbeitung

Durchführung eines Vergabeverfahrens.

Rechtsgrundlage

Art. 6 Abs.1 Buchstabe c i.V.m. Art. 6 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und § 26

Kommunalhaushaltsverordnung NRW.

Empfänger / Kategorien von Empfängern der Daten

Personenbezogene Daten dürfen an andere Personen oder Stellen weitergegeben werden, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist:

Nach §§ 6 ff. Korruptionsbekämpfungsgesetz meldet die Vergabestelle der/dem im Land Nordrhein-Westfalen eingerichteten zentralen Informationsstelle / Vergaberegister beim Ministerium der Finanzen des Landes NRW solche Bieter, die wegen schwerer Verfehlungen von der Teilnahme am Vergabeverfahren zeitlich befristet ausgeschlossen wurden oder bei denen wegen geringfügiger Verfehlungen auf einen Ausschluss verzichtet wurde.

Die Vergabestelle fragt bei Aufträgen ab einer Höhe von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der v.g. Informationsstelle an, ob hinsichtlich des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen im Vergaberegister vorliegen. Unterhalb von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer liegt die Anfrage im Ermessen der Vergabestelle.

Nach § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz fordert  die Vergabestelle bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung an.

Bei allen Vergabeverfahren sind auf Verlangen der Bieter, die nicht für den Zuschlag berücksichtigt worden sind, die Merkmale und Vorteile deserfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters mitzuteilen.

Nach Durchführung einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb jeweils ab 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer werden für die Dauer von drei Monaten über jeden so vergebenen Auftrag der Name des beauftragten Unternehmens oder der natürlichen Person bekanntgegeben.

Soweit externe Planer und Fachingenieure an der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen mitgewirkt haben, werden diese in die Angebotsprüfung beratend eingebunden. Hierzu werden die Angebotsdaten datenschutzkonform übermittelt.

Es erfolgt zudem eine Auftragsdatenverarbeitung durch das Deutsche Ausschreibungsblatt.

Beabsichtigte Übermittlung in nebenstehendes Drittland außerhalb der EU

Eine solche Übermittlung ist nicht vorgesehen.

Art. 13 Abs. 2 DSGVO

Dauer der Speicherung

Maßstab für die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten sind die haushaltsrechtlichen Aufbewahrungsfristen (§§ 28 ff. Kommunalhaushaltsverordnung NRW).

Rechte der Betroffenen

Betroffene Personen haben insbes. folgende Rechte, wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Artikel 15: Recht auf Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten
  • Artikel 16: Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten
  • Artikel 17: Recht auf Löschung (Vergessenwerden)
  • Artikel 18: Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung
  • Artikel 20: Recht auf Datenübertragbarkeit
  • Artikel 21: Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung
  • Artikel 77: Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde:
    Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI) NRW
    Kavalleriestraße 2 bis 4
    40213 Düsseldorf
    Telefon 0211 /38424-0
    Fax 0211 / 38424-10
    Email poststelle@ldi.nrw.de
    Internet www.ldi.nrw.de
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist hier vorgeschrieben durch

Eine Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten (bspw. Eignungsnachweise dritter Personen) besteht nach Artikel 14 Abs. 5 Buchstabe c) DSGVO nicht, da die Datenerhebung im Rahmen des Vergabeverfahrens ausdrücklich geregelt ist und dortzum Schutz der Interessen der betroffenen  Personen eine vertrauliche Behandlung der Daten vorgesehen ist (§ 26 Kommunalhaushaltsverordnung NRW, §§ 3, 6 Unterschwellenvergabeordnung, § 2 VOB/A bzw.§ 5 VgV, § 2 EU VOB/A).

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist hier für einen Vertragsabschluss erforderlich

Ja

Es besteht  hier eine (rechtliche) Pflicht zurBereitstellung der personenbezogenen Daten

Als Bewerber bzw. Bieter sind Sie verpflichtet, die geforderten Angaben zu machen.

Die Nichtbereitstellung der Daten hätte nebenstehende mögliche Folgen

Falls Sie vorstehende Angaben nicht machen, kann Ihr Angebot / Teilnahmeantrag nach den vergaberechtlichen Vorschriften vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

Art. 13 Abs. 3 DSGVO

Es ist beabsichtigt, die Daten für nebenstehenden anderen Zweck als unter Ziff. 5 genannt weiterzuverarbeiten

Beim erfolgreichen Bewerber / Bieter ist die Verarbeitung im Rahmen der Auftragserfüllung vorgesehen.

Zum Herunterladen:

Ihre Ansprechpartner:

Ralf Tillmanns
Telefon: 0 21 52 / 917-3005
Alexandra Heßler
Telefon: 0 21 52 / 917-3004

Anschrift

Rathaus
Buttermarkt 1
47906 Kempen

Erreichbarkeit

Montag bis Freitag
8.00 bis 13.00 Uhr
Montag bis Donnerstag
14.00 bis 16.30 Uhr
und nach Vereinbarung