Inhalt:

Datenschutz-Information Ordnungswidrigkeiten

Verarbeitungstätigkeit: Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr (Parküberwachung)

Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:

Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung. Weisungsgebende Stelle:

Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen.
Überwachung von Verkehrsordnungswidrigkeiten und allgemeinen Ordnungswidrigkeiten.

Die Rechtsgrundlage, auf der Ihre Daten erhoben werden, ist:

Art. 6 DSGVO, Art. 3 DSG NRW i.V.m. Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), Verordnung über Zuständigkeiten im Ordnungswidrigkeitenrecht (ZuVOWiG); Straßenverkehrsordnung (StVO), Straßenverkehrsgesetz (StVG), Ordnungswidrigkeiten nach Ordnungsbehördengesetz (OBG) oder Spezialgesetzen im Einzelfall

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
  1. Kraftfahrtbundesamt, Kennzeichenanfrage i.V.m. Halterauskunft
  2. Kraftfahrtbundesamt, Feststellung Fahreignungsregister Eintrag
  3. Kraftfahrtbundesamt, Mitteilung bei Bedarf an das Fahreignungsregister (Einträge setzen)
  4. Zentrale Bußgeldstelle in NRW, Anzeigenerstattung
  5. Zulassungsstellen, Kennzeichenanfrage
  6. Meldeämter, Anschriftenermittlung
Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.

Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien

Ihre Daten werden in dem Verfahren mit folgenden Fristen gelöscht:

  1. Vorgangsdaten: Ein Jahr ab Erledigung gem. Art. 17 Abs. 1 DSGVO, § 49c Abs. 5 OWiG i.V.m. § 489 StPO.
  2. Zahlungsrelevante Daten: Es gelten die landesspezifischen Bestimmungen der Gemeindehaushaltsverordnung NRW.
Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen die Rechte aus Art. 15 bis 21 und 77 zu:

  • Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch gegen die Verarbeitung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen,
  • Beschwerderecht bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen,
  • Recht auf Datenübertragbarkeit, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.
Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus:

Art. 6 DSGVO, Art. 3 DSG NRW i.V.m. Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), Verordnung über Zuständigkeiten im Ordnungswidrigkeitenrecht (ZuVOWiG); Straßenverkehrsordnung (StVO), Straßenverkehrsgesetz (StVG), Ordnungswidrigkeiten nach Ordnungsbehördengesetz (OBG) oder Spezialgesetzen im Einzelfall

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Bürgermeister der Stadt Kempen
Herr Christoph Dellmans
Buttermarkt 1
47906 Kempen
Tel.: 0 21 52 / 917 - 0
E-Mail: vps@kempen.de.

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Datenschutzbeauftragter der Stadt Kempen
Tel.: 0 21 52 / 917 - 287
E-Mail: datenschutz@kempen.de

Kontaktdaten der zuständigen Aufsichtsbehörde

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
Tel. 02 11 / 3 84 24 - 0
Fax 02 11 / 3 84 24 - 10
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de.

Ihre Ansprechpartner:

Ralf Tillmanns
Datenschutzbeauftragter
Telefon: 0 21 52 / 917-3005
Michael Steckel
(Ordnungsangelegenheiten)
Telefon: 0 21 52 / 917-2440

Anschrift

Rathaus
Buttermarkt 1
47906 Kempen

Erreichbarkeit

Montag bis Freitag
8.00 bis 13.00 Uhr
Montag bis Donnerstag
14.00 bis 16.30 Uhr
und nach Vereinbarung