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Datenschutz-Information Ordnungswidrigkeiten
Verarbeitungstätigkeit: Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr (Parküberwachung)
Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:
Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung. Weisungsgebende Stelle:
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen.
Überwachung von Verkehrsordnungswidrigkeiten und allgemeinen Ordnungswidrigkeiten.
Die Rechtsgrundlage, auf der Ihre Daten erhoben werden, ist:
Art. 6 DSGVO, Art. 3 DSG NRW i.V.m. Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), Verordnung über Zuständigkeiten im Ordnungswidrigkeitenrecht (ZuVOWiG); Straßenverkehrsordnung (StVO), Straßenverkehrsgesetz (StVG), Ordnungswidrigkeiten nach Ordnungsbehördengesetz (OBG) oder Spezialgesetzen im Einzelfall
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
- Kraftfahrtbundesamt, Kennzeichenanfrage i.V.m. Halterauskunft
- Kraftfahrtbundesamt, Feststellung Fahreignungsregister Eintrag
- Kraftfahrtbundesamt, Mitteilung bei Bedarf an das Fahreignungsregister (Einträge setzen)
- Zentrale Bußgeldstelle in NRW, Anzeigenerstattung
- Zulassungsstellen, Kennzeichenanfrage
- Meldeämter, Anschriftenermittlung
Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland
Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.
Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien
Ihre Daten werden in dem Verfahren mit folgenden Fristen gelöscht:
- Vorgangsdaten: Ein Jahr ab Erledigung gem. Art. 17 Abs. 1 DSGVO, § 49c Abs. 5 OWiG i.V.m. § 489 StPO.
- Zahlungsrelevante Daten: Es gelten die landesspezifischen Bestimmungen der Gemeindehaushaltsverordnung NRW.
Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen die Rechte aus Art. 15 bis 21 und 77 zu:
- Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch gegen die Verarbeitung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen,
- Beschwerderecht bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen,
- Recht auf Datenübertragbarkeit, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.
Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus:
Art. 6 DSGVO, Art. 3 DSG NRW i.V.m. Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), Verordnung über Zuständigkeiten im Ordnungswidrigkeitenrecht (ZuVOWiG); Straßenverkehrsordnung (StVO), Straßenverkehrsgesetz (StVG), Ordnungswidrigkeiten nach Ordnungsbehördengesetz (OBG) oder Spezialgesetzen im Einzelfall
Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Bürgermeister der Stadt Kempen
Herr Christoph Dellmans
Buttermarkt 1
47906 Kempen
Tel.: 0 21 52 / 917 - 0
E-Mail: vps@kempen.de.
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Datenschutzbeauftragter der Stadt Kempen
Tel.: 0 21 52 / 917 - 287
E-Mail: datenschutz@kempen.de
Kontaktdaten der zuständigen Aufsichtsbehörde
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
Tel. 02 11 / 3 84 24 - 0
Fax 02 11 / 3 84 24 - 10
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de.
Ihre Ansprechpartner:
Datenschutzbeauftragter
Telefon: 0 21 52 / 917-3005 Michael Steckel
(Ordnungsangelegenheiten)
Telefon: 0 21 52 / 917-2440
Anschrift
Rathaus
Buttermarkt 1
47906 Kempen
Erreichbarkeit
Montag bis Freitag
8.00 bis 13.00 Uhr
Montag bis Donnerstag
14.00 bis 16.30 Uhr
und nach Vereinbarung