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Datenschutz-Information Vollstreckung
Allgemeine Information zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Mahnung und Forderungsvollstreckung
Diese Information dient der Transparenz im Umgang mit personenbezogenen Daten zum Zwecke der Stadtkasse und / oder Vollstreckung bei der Stadt Kempen. Im Folgenden wird darüber informiert, welche personenbezogenen Daten erhoben, bei wem sie erhoben, gespeichert, verwendet, übermittelt, zum Abruf bereitgestellt und / oder gelöscht werden.
Der Schutz von personenbezogenen Daten genießt einen sehr hohen Stellenwert, aus diesem Grund erfolgt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere mit den Regelungen der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (DSGVO),
Im Zusammenhang mit der Stadtkasse und / oder Vollstreckung von privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Forderungen der Stadt Kempen durch die Stadtkasse oder die Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde der Stadt Kempen werden personenbezogene Daten erhoben. Auf nachfolgende Datenschutzhinweise wird verwiesen:
Verantwortlich gem. Art. 4 Nr. 7 DSGVO
Stadt Kempen
Kämmereiamt
Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde
Buttermarkt 1
47906 Kempen
Tel.: 0 21 52 / 917 - 0
www.kempen.de
Datenschutzbeauftragte/r gem. Art. 37 DSGVO
Stadt Kempen
Datenschutzbeauftragter
Buttermarkt 1
47906 Kempen
E-Mail: datenschutz@kempen.de
Zweck/e der Datenverarbeitung
Mahnung und Vollstreckung von säumigen Geldforderungen.
Wesentliche Rechtsgrundlagen
Die Erhebung von personenbezogenen Daten ist erforderlich, um die Durchführung des Haushalts- und Kassenwesens und die Anforderungen der Verordnung über das Haushaltswesen der Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen (KomHVO NRW) gewährleisten zu können und / oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes und / oder der Einkommens- / Vermögensverhältnisse des jeweiligen Schuldners zur Auswahl bzw. Durchführung von verhältnismäßigen Maßnahmen der Zwangsvollstreckung bestimmen zu können.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der seit 25.05.18 geltenden EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung nach Art. 6 Absatz 1 Buchstabe e der EU-Datenschutz-Grundverordnung ist gegeben. Die Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde treibt öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Geldforderungen im Rahmen der geltenden Gesetze im Wege der Zwangsvollstreckung bei. Zuvor werden säumige Forderungen angemahnt.Dazu zählen eigene Ansprüche der Stadt Kempen sowie Forderungen, die im Rahmen der Amtshilfe für andere Vollstreckungsbehörden oder aufgrund von Vollstreckungsersuchen Dritter (z.B. WDR, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Deutsche Rentenversicherung) einzuziehen sind. Geldforderungen werden nach den Bestimmungen des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes Nordrhein-Westfalen im Verwaltungswege gemahnt und vollstreckt.
Weitere Rechtsgrundlagen können unter anderem sein:
- Verordnung zur Ausführung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW
- Verwaltungsvorschriften zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW
- Verwaltungsverfahrensgesetz NRW
- Zivilprozessordnung
- Zwangsversteigerungsgesetz
- Insolvenzordnung
- Abgabenordnung
Nur in gesetzlich ausdrücklich zugelassenen Fällen dürfen erhobene personenbezogene Daten auch für andere Zwecke verarbeitet werden (Weiterverarbeitung).
Empfänger / Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Innerhalb der Stadt Kempen erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf personenbezogene Daten, die diese zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung benötigen. In diesem Sinne können interne Empfänger von personenbezogenen Daten unter anderem sein:
- das die Forderung festsetzende Fachamt
- auskunftsverpflichtete Fachämter
Externe Empfänger von personenbezogenen Daten können unter anderem sein:
- Drittschuldner (z.B. Banken, Arbeitgeber, Rentenkassen)
- Druckdienstleister sowie Technische Dienstleister im Rahmen einer Auftragsdatenverarbeitung über den Dachverband kommunaler IT-Dienstleister KRZN
- ·Gerichte bzw. Gerichtsvollzieher im Rahmen Ihrer Beauftragung
- Vollstreckungsbehörden (Amtshilfeersuchen)
- Gläubiger (zum Beispiel: WDR, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Deutsche Rentenversicherung)
- Postdienstleister
- Sonstige Dritte, für die die betroffenen Personen eine Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt haben oder eine rechtliche Befugnis zur Datenübermittlung besteht (z.B. Bundes- und Landesbehörden sowie Betreuer, Rechtsanwaltschaft, Insolvenzverwalter, Steuerberater)
Dauer der Speicherung und Aufbewahrungsfristen
Nach der Schriftgutordnung der Stadt Kempen beträgt die Aufbewahrungsfrist für Vollstreckungsakten 10 Jahre. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Jahres, in dem die Akte abgeschlossen wurde.
Rechte der betroffenen Person
Wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind, haben betroffene Personen folgende Rechte:
- Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
- Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
- Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
- Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
- Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO)
Zuständige Aufsichtsbehörde gem. § 26 DSG NRW
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
Hausanschrift:
Kavalleriestraße 2 bis 4
40213 Düsseldorf
Tel.: 02 11 / 3 84 24 - 0
Fax-Nr.: 02 11 / 3 84 24 - 10,
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
Web: www.ldinrw.de
Ihre Ansprechpartner:
Datenschutzbeauftragter
Telefon: 0 21 52 / 917-3005
Anschrift
Rathaus
Buttermarkt 1
47906 Kempen
Erreichbarkeit
Montag bis Freitag
8.00 bis 13.00 Uhr
Montag bis Donnerstag
14.00 bis 16.30 Uhr
und nach Vereinbarung