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Ferienspaß

Der Ferienspaß ist ein Spiel- und Betreuungsangebot des Amtes für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Kempen während der Sommerferien.

In den gesamten sechs Ferienwochen wird ein Ferienangebot an vier dezentralen Standorten angeboten:
Je Standort werden drei Ferienwochen (1. – 3. Woche oder 4. – 6. Woche) abgedeckt.

  • OGS der Astrid-Lindgren-Schule Kempen
    Anschrift: katholische Grundschule Astrid Lindgren, Straelener Straße 2, 47906 Kempen
  • OGS der Gemeinschaftsgrundschule St. Hubert
    Anschrift: Gemeinschaftsgrundschule St. Hubert, Hohenzollernplatz 21, 47906 Kempen
  • OGS der Regenbogenschule Kempen
    Anschrift: Regenbogenschule Kempen, Eichendorffstraße 12, 47906 Kempen
  • OGS der Gemeinschaftsgrundschule Tönisberg
    Anschrift: Gemeinschaftsgrundschule Tönisberg, Helmeskamp 9, 47906 Kempen

Standorte 2024

  • 1. – 3. Woche: Regenbogenschule Kempen und Gemeinschaftsgrundschule Tönisberg.
  • 4. – 6. Woche: Astrid-Lindgren-Schule Kempen und Gemeinschaftsgrundschule St. Hubert.

Die Standorte/Wochen rotieren jährlich (umgekehrt in 2025 usw.).

Das Ziel ist es, eine wohnortnahe Betreuung zu ermöglichen, weshalb dies bei der Platzvergabe berücksichtigt wird. Ebenso besteht ein Vorrang für die OGS-Kinder an den entsprechenden Standorten.

Die Ferienbetreuung wird von montags bis freitags in der Zeit von 7.30 Uhr bis 16 Uhr angeboten. Sie haben die Möglichkeit auszuwählen, Ihr Kind um 14, 15 oder 16 Uhr abzuholen. Die Teilnahme am Mittagessen ist grundsätzlich verpflichtend. Zusätzlich zum Mittagessen sollten die Kinder ein Frühstück und/oder einen Snack mitbringen. Wichtig ist, dass Ihr Kind für jeden Tag genügend Getränke und Sonnenmilch dabei hat. Wir bitten Sie außerdem, Ihrem Kind wetterentsprechende Kleidung/Wechselkleidung wie z.B. Kopfbedeckung, Badesachen oder eine Regenjacke mitzugeben.

Mittwoch ist Ausflugstag. An Ausflugstagen erhalten die Kinder ein Lunchpaket. Bitte geben Sie Ihrem Kind nach Bedarf Frühstück und/oder einen Snack und in jedem Fall genügend zu Trinken mit. Ebenso sollten die Kinder für alle Fälle Wechselkleidung mitnehmen. Die Abholzeit an dem Mittwoch ab 14/15 Uhr entfällt. Die Kinder können dann erst um 16 Uhr abgeholt werden. Die Ausflugsziele werden noch bekanntgegeben.

Beiträge:

Der Beitrag für Teilnehmende sowie das Essensentgelt für den Ferienspaß werden immer pauschal für eine komplette Woche gezahlt, unabhängig von der tatsächlichen (täglichen) Anwesenheit. Ein Erstattungsanspruch besteht grundsätzlich nicht.

Beiträge für Kempener OGS-Kinder:
  • 1. Kind bezahlt pro Woche 30 zzgl. Mittagessen 12,50 = 42,50
  • 2. Kind bezahlt pro Woche 25 zzgl. Mittagessen 12,50 = 37,50
  • 3. Kind und jedes weitere bezahlen pro Woche 20 zzgl. Mittagessen 12,50 = 32,50
Beiträge für nicht OGS-Kinder:
  • 1. Kind bezahlt pro Woche 45 zzgl. Mittagessen 12,50 = 57,50
  • 2. Kind bezahlt pro Woche 35 zzgl. Mittagessen 12,50 = 47,50
  • 3. Kind und jedes weitere bezahlen pro Woche 27,50 zzgl. Mittagessen 12,50 = 40

Eltern, die nach SGB II, SGB XII, Wohngeld, Kindergeldzuschlag oder AsylblG leistungsberechtigt sind, können für die Ferienbetreuung ein Bildungs- und Teilhabepaket (Job Center: Am Schluff 18, 41748 Viersen oder Sozialamt: Rathausmarkt 3, 41747 Viersen) beantragen und gehen nicht in Vorleistung. Ob für Sie eine Inanspruchnahme von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket infrage kommt, sollten Sie mit Ihrer zuständigen Leistungsstelle besprechen.

Anmeldemöglichkeiten:

Die Anmeldung zum Ferienspaß erfolgt in den zwei Wochen vor den Osterferien. Die Information finden sie dann hier.

Da die Betreuungskosten für Ihre Kinder durch das Finanzamt nur bei unbarer Zahlung und Vorlage einer Rechnung anerkannt werden, erhalten Sie nach erfolgter Prüfung der Angaben eine Rechnung per Post. In dieser sind die Kosten für die Ferienbetreuung ersichtlich. Anschließend überweisen Sie die fälligen Beträge unter Angabe des Verwendungszwecks (Ferienspaß 20XX und Name des Kindes) auf eines der angegebenen Konten der Stadt Kempen.

Wichtige Hinweise!

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass zum Schutz der anderen Kinder und der Betreuerinnen und Betreuer, alle Kinder immer frei von ansteckenden Krankheiten sein müssen. Etwaige körperliche oder gesundheitliche Einschränkungen der Kinder sind den Mitarbeitenden bei der Anmeldung mitzuteilen. Grundsätzlich behalten wir uns vor, Kinder andernfalls nicht am Ferienspaß teilnehmen zu lassen oder frühzeitig nach Hause zu entlassen. Aufgrund der Corona Pandemie gilt das besonders bei Erkältungssymptomen.

Es gelten die jeweils aktuell vorgegebenen Hygieneschutzmaßnahmen des Landes NRW!

Die Kinder sind während der Maßnahme nachrangig gegen Unfall versichert. Diese Versicherung erstreckt sich nicht auf Schäden, die ein Kind bei Verstößen gegen die Anordnungen der Betreuerinnen und Betreuer erleidet. Für Schäden, die ein Kind unter Missachtung der Anordnungen der Betreuerinnen und Betreuer verursacht, haften grundsätzlich die Erziehungsberechtigten.

Kinder, die sich oder andere durch ihr Verhalten gefährden oder gemeinschaftswidrig handeln, können vom Ferienspaß vorübergehend oder ganz ausgeschlossen werden. Auch in diesem Fall werden die gezahlten Beträge nicht erstattet. Die Entscheidung über einen Ausschluss obliegt den zuständigen Mitarbeitenden des Amtes für Kinder, Jugend und Familie. Der Ausschluss entbindet nicht von der Zahlung des Beitrages.

In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie, beim Abholen darauf zu achten, dass Sie oder die Kinder sich immer bei einer Betreuerin oder bei einem Betreuer abmelden! Nur so ist eine vertragsgemäße Wahrnehmung der Aufsichtspflicht möglich.

Sie sollten Ihr Kind grundsätzlich abmelden. Sollte es an einem oder mehreren Tagen nicht kommen bzw. krank sein, informieren Sie uns bitte schriftlich per E-Mail immer rechtzeitig vorher! Auch hierbei werden die geleisteten Beträge nicht erstattet.

Für Wertgegenstände, Bekleidung und Geld wird grundsätzlich keine Haftung übernommen!

Kontakt

Herr Straeten, Tel. 0 21 52 / 917 - 3053 und Herr Pannasch, Tel. 0 21 52 / 917 - 3054, stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.

Ab dem 26.06.2023 sind die Mitarbeitenden in der Astrid-Lindgren-Schule unter der Rufnummer Tel. 0 21 52 / 89 67 08 und in St. Hubert unter der Rufnummer Tel. 0 21 52 / 5 49 55 84 und ab dem 17.07.2023 in Kempen unter der Rufnummer Tel. 0 21 52 / 8 98 85 25 und in Tönisberg unter der Rufnummer Tel. 0 28 45 / 3 95 86 38 zu erreichen oder unter folgender Email-Adresse: ferienspass@kempen.de.

Weitere Infos können Sie in der jeweils gültigen Nutzungs- und Entgeltordnung für die städtische Ferienbetreuung für Kinder auf der Homepage der Stadt Kempen nachlesen.

Auch die nun neu gestaltete Planung steht je nach aktueller Lage und Verordnungen des Landes NRW unter Vorbehalt. Schlimmstenfalls könnte die Veranstaltung noch kurzfristig untersagt oder eingeschränkt werden.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern eine schöne Sommerzeit.

Ihr Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Kempen: Ferienspaßteam

 

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