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Flächennutzungsplan

Darüber, was ein Flächennutzungsplan ist bzw. was mit einem FNP bezweckt werden soll, trifft das Baugesetzbuch (BauGB) in § 5 Abs. 1 eine klare Aussage. Dort heißt es: „Im Flächennutzungsplan ist für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen."

Kennzeichnend für den Flächennutzungsplan sind demnach folgende Elemente:

  1. Er ist ein vorbereitender Bauleitplan; er stellt kein unmittelbares Baurecht dar. Er bedarf der Umsetzung durch den verbindlichen Bauleitplan, das ist der Bebauungsplan. Näheres dazu siehe weiter unten.
  2. Er ist flächendeckend, also ein Plan für das ganze Stadtgebiet Kempen.
  3. Seine Grundlage ist die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung. Er bündelt die städtebaulichen Zielvorstellungen der Gemeinde, insbesondere in Bezug auf die bauliche Entwicklung, den Verkehr, Grün- und Freiflächen sowie Wohnfolgeeinrichtungen wie Kindergärten, Schulen usw.. Er ist damit das zentrale Instrument der Stadtplanung.
  4. Er stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung jedoch insoweit dar, als sie sich in Ansprüche an die Nutzung von Grund und Boden niederschlagen; er ist also ein umfassendes Bodennutzungskonzept.
  5. Er orientiert sich an den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde. Grundsätzlich ist er auf einen Zeitraum von ca. 15 Jahren konzipiert. Danach soll er auf seine Aktualität hin überprüft werden.
  6. Er stellt lediglich die Grundzüge der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung dar. Da das ganze Stadtgebiet vom Plan erfasst wird, muss dieser in seiner Aussagequalität zwangsläufig relativ grobmaschig bleiben. Konkretisiert werden die planerischen Ziele dann durch die Bebauungspläne.

Die Bauleitplanung ist nach dem Baugesetzbuch in zwei Kategorien unterteilt. Dies ist zum einen der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan, zum anderen der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan. Den Darstellungen des Flächennutzungsplanes stehen die rechtsverbindlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes gegenüber. Der Flächennutzungsplan hat als öffentlicher Belang keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Nutzung einzelner Grundstücke. Verbindliche Regelungen über Art und Maß der baulichen Nutzung oder die Zulässigkeit von Anlagen bleiben dem Bebauungsplan vorbehalten. Unmittelbare Rechtswirkung besitzt der Flächennutzungsplan nur für bestimmte Vorhaben im sogenannten Außenbereich (§ 35 BauGB).

Der Flächennutzungsplan ist allerdings behördenverbindlich. Neben der Selbstbindung der Stadt Kempen an ihr Planwerk zählt hierzu vor allem die Pflicht aller anderen öffentlichen Planungsträger und Fachbehörden, ihre Planungen an die Darstellungen des Flächennutzungsplanes anzupassen.

Details zu der Erstellung von Bebauungplänen finden sich auf den Seiten Planverfahren, Bürgerbeteiligung, Öffentliche Auslegung

Der Flächennutzungsplan der Stadt Kempen

Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Kempen erfasst das gesamte Stadtgebiet. Er wurde durch förmliche Änderungsverfahren immer wieder an die aktuellen städtebaulichen Ziele angepasst. (siehe > Liste der rechtswirksamen Flächennutzungspläne (PDF)).

Der Flächennutzungsplan einschließlich aller Änderungen ist auch im Geoportal der Stadt Kempen einsehbar.

Ihre Ansprechpartner:

Rolf Daubenspeck
Telefon: 0 21 52 / 917-3343
Jan-Heyko Gehle
Telefon: 0 21 52 / 917-3341
Andrea Reichenbaecher
Telefon: 0 21 52 / 917-3342
Markus Hermann
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Gudrun Kube
Telefon: 0 21 52 / 917-3321

Anschrift

Rathaus
Buttermarkt 1
47906 Kempen

Erreichbarkeit

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Montag bis Donnerstag
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und nach Vereinbarung