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Förderprogramm der Stadt Kempen | Erneuerbare Energien in Privathaushalten

Achtung - Update vom 12. Juli 2022!
Die Fördermittel sind ausgeschöpft. Bitte stellen Sie keine Anträge mehr!

Plakat Förderprogramm "Erneuerbare Energien in Privathaushalten"

Die Stadt Kempen möchte den Ausbau der erneuerbaren Energien im Stadtgebiet fördern, um so einen wichtigen Beitrag zur Energiewende zu leisten. Dafür hat die Stadt Kempen ein Förderprogramm ins Leben gerufen, welches die Installation von Photovoltaikanlagen, Steckersolaranlagen, Solarthermieanlagen, Wärmepumpen und Batteriespeichern für PV-Anlagen fördert. Die Förderung richtet sich an Gebäude, die im Stadtgebiet von Kempen liegen und überwiegend zu wohnzwecken genutzt werden.

Die Höhe der Zuschüsse betragen pauschal:

 
AnlageZuschuss
Photovoltaik500
Batteriespeicher500
Steckersolaranlage200
Solarthermieanlage500
Wärmepumpe500

Pro Wohnung / Haus wird nur eine Anlage gefördert, damit möglichst viele Haushalte vom Förderprogramm profitieren. Alle Details zum Förderprogramm und zur Antragstellung finden Sie hier.

So sichern sich Interessierte die Förderung

Grafik Förderprogramm Erneuerbare Energien

  1. Förderprogramm lesen
  2. Antragsformular ausfüllen und mit den dazugehörigen Dokumenten bei der Stadt Kempen einreichen
    (Bitte reichen Sie keine Anträge mehr ein - die Fördermittel sind bereits ausgeschöpft!)
  3. Anlage installieren*
  4. Kostennachweisformular ausfüllen und mit den dazugehörigen Dokumenten bei der Stadt Kempen einreichen

Insgesamt stehen 50.000 zur Verfügung. Die Zuschüsse werden in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Antragsunterlagen vergeben. Die Mittel stammen aus der sogenannten Billigkeitsrichtlinie des Landes Nordrhein-Westfalens, um wichtige Klimaschutzprojekte anzustoßen.

Rückfragen zur Förderung beantwortet die Klimaschutzmanagerin Marie Roosen unter klima@kempen.de.

Das Förderprogramm der Stadt Kempen ergänzt die Förderungen vom Bund und Land NRW, die Kombination mit diesen Förderungen ist von Seiten der Stadt daher erlaubt. Das für Sie passende Förderprogramm vom Bund und Land NRW finden Sie im Förder.Navi.

Bei der Frage, ob und welche Anlage und Förderung für Sie in Frage kommt, kann auch die Energieberatung der Stadt Kempen unterstützen. Nähere Infos sowie die Terminvereinbarung dazu finden Sie unter: Energieberatung der Stadt Kempen

* Bitte beachten Sie, dass der Antrag/die Förderung nicht von der Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften entbindet. In diesem Zusammenhang sind z.B. denkmalrechtliche Vorgaben zu nennen. Speziell in den Denkmalbereichen Nr. 1 und Nr. 2 sowie bei Einzeldenkmälern (und in deren Umgebung) ist die Einholung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis erforderlich.

Ihre Ansprechpartner:

Michael Lomanns
Telefon: 0 21 52 / 917-4030

Anschrift

Rathaus
Buttermarkt 1
47906 Kempen

Erreichbarkeit

Montag bis Freitag
8 bis 12.30 Uhr
Montag bis Donnerstag
14.30 bis 16 Uhr
und nach Vereinbarung

FAQs

  1. Kann ich die PV-Anlage und den Batteriespeicher fördern lassen?
    Antwort: Nein, pro Haus wird nur eine Anlage gefördert, das heißt z.B. entweder die PV-Anlage oder der Batteriespeicher.
  2. Ich habe die Installation der Anlage bereits beauftragt, kann ich trotzdem eine Förderung bekommen?
    Antwort: Bitte stellen Sie erst den Förderantrag bei der Stadt Kempen. Danach können Sie die Installation der Anlage beauftragen oder die Anlage kaufen. Wenn die Installation der Anlage bereits beauftragt oder die Anlage bereits gekauft wurde, bevor der Förderantrag gestellt wurde, können wir die Anlage leider nicht fördern.
  3. Muss ich auf eine Förderzusage warten?
    Anwort: Nein, sobald Sie den Förderantrag bei der Stadt Kempen gestellt haben, können Sie direkt mit der Beauftragung/Anschaffung der Anlage loslegen.
    Beachten Sie jedoch, dass Sie öffentlich-rechtliche Vorschriften (wie denkmalrechtliche Vorgaben) einhalten müssen.

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