Inhalt:

Förderprogramm Klimaschutz

Achtung - Update vom 4.Mai 2023!
Die Fördermittel sind ausgeschöpft. Bitte stellen Sie keine Anträge mehr!

Lastenrad im Feld

Die Stadt Kempen möchte den Ausbau der erneuerbaren Energien im Stadtgebiet und die Mobilitätswende fördern, um so einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Da das erste Förderprogramm sehr gut angenommen wurde und innerhalb von wenigen Wochen ausgeschöpft war, wurde das Förderprogramm neu aufgelegt und erweitert unter dem Titel: Förderprogramm Klimaschutz. Neu dabei ist diesmal die Förderung für (E-)Lastenräder. Aktuell stehen insgesamt 60.000 € zur Verfügung. Das Förderprogramm wird mit Mitteln vom Land NRW finanziert, aus der sogenannten „Billigkeitsrichtlinie 2“.

So sichern Sie sich die Förderung

Bitte reichen Sie keine Anträge mehr ein. Die Fördermittel sind bereits ausgeschöpft.

Grafik über den Ablauf der Beantragung von Förderprogrammen Klimaschutz

  1. Füllen Sie das Antragsformular aus und reichen Sie es mit den dazugehörigen Dokumenten bei der Stadt Kempen ein. Wir prüfen die Unterlagen und geben Ihnen bei positivem Ergebnis eine Förderzusage. Achtung: Für die Lastenradförderung muss erst der Antrag bei der Stadt eingereicht werden, bevor das Lastenrad gekauft wird.  
  2. Anschließend können Sie die Anlage installieren* / das Lastenrad kaufen.
  3. Füllen Sie das Kostennachweisformular aus und reichen Sie es mit den dazugehörigen Dokumenten bei der Stadt Kempen ein. Wir prüfen die Unterlagen und geben Ihnen eine Rückmeldung.
  4. Der Zuschuss wird von der Stadt Kempen ausgezahlt.

Pro Hausstand und Bürger*in ist jeweils nur ein Fördergegenstand zulässig. Personen, die bereits aus dem ersten Förderprogramm „Erneuerbare Energien in Privathaushalten“ einen Zuschuss erhalten haben, sind nicht erneut antragsberechtigt.

Es gelten die folgenden Förderbedingungen

 
GegenstandZuschussAntragstellungGültigkeitInstallation
Photovoltaik, Batteriespeicher, Solarthermie,Wärmepumpen500 Förderantrag kann auch nach Kauf / Beauftragung der Installation gestellt werdenNur Anlagen, die nach dem 12.07.2022 in Auftrag gegeben wurden / werden sind förderfähigAnlage darf noch nicht installiert worden sein
Steckersolaranlagen200 Förderantrag kann auch nach Kauf / Beauftragung der Installation gestellt werdenNur Anlagen, die nach dem 12.07.2022 in Auftrag gegeben wurden / werden sind förderfähigAnlage darf bereits installiert sein
Lastenrad oder E-Lastenrad750 €Förderantrag muss vor dem Kauf gestellt werden  

Logo Klimaschutz Kempen Umweltreferat

Anträge können digital per E-Mail an klima@kempen.de oder in Papierform eingereicht werden, adressiert an:

Stadt Kempen
Referat für Umwelt und Klimaschutz – Förderprogramm
Buttermarkt 1
47906 Kempen

Bitte beachten Sie, dass der Antrag / die Förderung nicht von der Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften entbindet. In diesem Zusammenhang sind z.B. denkmalrechtliche Vorgaben zu nennen. Speziell in den Denkmalbereichen Nr. 1 und Nr. 2 sowie bei Einzeldenkmälern (und in deren Umgebung) ist die Einholung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis erforderlich.

FAQs:

  1. Ich habe die Installation der Anlage bereits beauftragt, kann ich trotzdem eine Förderung bekommen?
    Antwort: Ja, so lange die Beauftragung nach dem 12.07.2022 erfolgt ist. Die Anlage darf jedoch noch nicht installiert sein (Steckersolaranlagen ausgenommen).
  2. Muss ich auf eine Förderzusage warten?
    Antwort: Nein, Sie können direkt nach Antragstellung mit dem Vorhaben beginnen.
  3. Kann ich die PV-Anlage und den Batteriespeicher fördern lassen?
    Antwort: Nein, Sie können nur einen Gegenstand fördern lassen, das heißt entweder die PV-Anlage oder den Batteriespeicher.
  4. In welcher Reihenfolge werden die Anträge bearbeitet?
    Antwort: Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen, prüfungsfähigen Antragsunterlagen geprüft.

Ihre Ansprechpartner:

Michael Lomanns
Telefon: 0 21 52 / 917-4030

Anschrift

Rathaus
Buttermarkt 1
47906 Kempen

Erreichbarkeit

Montag bis Freitag
8.00 bis 13.00 Uhr
Montag bis Donnerstag
14.00 bis 16.30 Uhr
und nach Vereinbarung

Zum Herunterladen: