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Gestaltungssatzung
Mit einer Gestaltungssatzung kann die Stadt die Gestaltung von Gebäuden (z.B. Dachform, Materialien usw.) und Grundstücken (z.B. Einfriedungen, Begrünung usw.) für ein bestimmtes Baugebiet regeln. Mit diesen Vorgaben soll die Erhaltung des ortstypischen Erscheinungsbildes erreicht und die allgemeine Baugestaltung positiv beeinflusst werden.
Die Gestaltungssatzung kann verbunden mit einem Bebauungsplan oder als gesonderte Satzung vom Rat der Stadt beschlossen werden. Nach der Bekanntmachung der Satzung im Amtsblatt des Kreises Viersen wird diese rechtsverbindlich und ist zu beachten.
Gestaltungssatzung in Kempen
In vielen Bereichen des Kempener Stadtgebietes, die von Bebauungsplänen erfasst sind, gibt es Gestaltungssatzungen (siehe > Liste der Gestaltungssatzungen).
Die einzelnen Gestaltungssatzungen können im Stadtplanungsamt eingesehen werden.Das Stadtplanungsamt erläutert Ihnen auch gerne die einzelnen Regelungen der Gestaltungssatzung.
Die Gestaltungssatzungen sind auch im Geoportal der Stadt Kempen einsehbar. Die Gestaltungssatzungen ergänzen die Vorschriften der Bebauungspläne und werden von diesen häufig räumlich überlagert.
Ihre Ansprechpartner:
Telefon: 0 21 52 / 917-3343 Jan-Heyko Gehle
Telefon: 0 21 52 / 917-3341 Andrea Reichenbaecher
Telefon: 0 21 52 / 917-3342 Markus Hermann
Telefon: 0 21 52 / 917-3344 Gudrun Kube
Telefon: 0 21 52 / 917-3321
Anschrift
Rathaus
Buttermarkt 1
47906 Kempen
Erreichbarkeit
Montag bis Freitag
8.00 bis 13.00 Uhr
Montag bis Donnerstag
14.00 bis 16.30 Uhr
und nach Vereinbarung