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Gestaltungssatzung

Mit einer Gestaltungssatzung kann die Stadt die Gestaltung von Gebäuden (z.B. Dachform, Materialien usw.) und Grundstücken (z.B. Einfriedungen, Begrünung usw.) für ein bestimmtes Baugebiet regeln. Mit diesen Vorgaben soll die Erhaltung des ortstypischen Erscheinungsbildes erreicht und die allgemeine Baugestaltung positiv beeinflusst werden.

Die Gestaltungssatzung kann verbunden mit einem Bebauungsplan oder als gesonderte Satzung vom Rat der Stadt beschlossen werden. Nach der Bekanntmachung der Satzung im Amtsblatt des Kreises Viersen wird diese rechtsverbindlich und ist zu beachten.

Gestaltungssatzung in Kempen

In vielen Bereichen des Kempener Stadtgebietes, die von Bebauungsplänen erfasst sind, gibt es Gestaltungssatzungen (siehe > Liste der Gestaltungssatzungen).
Die einzelnen Gestaltungssatzungen können im Stadtplanungsamt eingesehen werden.Das Stadtplanungsamt erläutert Ihnen auch gerne die einzelnen Regelungen der Gestaltungssatzung.

Die Gestaltungssatzungen sind auch im Geoportal der Stadt Kempen einsehbar. Die Gestaltungssatzungen ergänzen die Vorschriften der Bebauungspläne und werden von diesen häufig räumlich überlagert.

Ihre Ansprechpartner:

Rolf Daubenspeck
Telefon: 0 21 52 / 917-3343
Jan-Heyko Gehle
Telefon: 0 21 52 / 917-3341
Andrea Reichenbaecher
Telefon: 0 21 52 / 917-3342
Markus Hermann
Telefon: 0 21 52 / 917-3344
Gudrun Kube
Telefon: 0 21 52 / 917-3321

Anschrift

Rathaus
Buttermarkt 1
47906 Kempen

Erreichbarkeit

Montag bis Freitag
8.00 bis 13.00 Uhr
Montag bis Donnerstag
14.00 bis 16.30 Uhr
und nach Vereinbarung