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Kommunalwahl
Gliederung des Wahlgebietes
Das Gebiet der Körperschaft (Gemeinde, Stadt, Kreis), deren Vertretung gewählt wird, bildet das Wahlgebiet.
Das Wahlgebiet der Stadt Kempen ist zurzeit in 20 Wahlbezirke bzw. 23 Stimmbezirke eingeteilt. Die Wähler wählen insofern einen Kandidaten für "ihren" Stimmbezirk im Umfeld Ihrer Wohnung.
Weitere Informationen zu den Wahlen.
Der Rat der Stadt Kempen besteht zurzeit aus 50 Ratsmitgliedern (um 10 Ausgleichsmandate aufgestockt). Sie werden in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer, geheimer und freier Wahl von den Wahlberechtigten im Wahlgebiet nach den Grundsätzen einer personalisierten Verhältniswahl für eine fünfjährige Wahlperiode gewählt.
Die gewählten Mitglieder fidnen Sie in unserem Ratsinformationssystem.
Wahlsystem, Wahlvorschläge
Das Wahlsystem ist ein zweistufiges Mischsystem, bestehend aus vorgeschalteter Mehrheitswahl in Wahlbezirken („Wahlkreisen") und ausgleichender Verhältniswahl nach Reservelisten im ganzen Wahlgebiet.
Danach werden die Hälfte der Mitglieder in Wahlbezirken und die übrigen Mitglieder nach Listen für das Wahlgebiet gewählt.
Wahlvorschläge für die Wahl in den einzelnen Wahlbezirken des Wahlgebietes können bis zum 59. Tage vor der Wahl, 18 Uhr, beim Wahlleiter eingereicht werden. Sie können von politischen Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes (Parteien), von mitgliedschaftlich organisierten Gruppen von Wahlberechtigten (Wählergruppen) und von einzelnen Wahlberechtigten (Einzelbewerbern) eingereicht werden.
Sitzverteilung
Die Sitzverteilung im Gemeinde-, Stadt- und Kreistag erfolgt nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts. Hierbei wird das Divisorverfahren mit Standardrundung (sog. Verfahren Sainte-Lague/Schepers) angewandt.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt für die Wahl in einem Wahlgebiet ist, wer am Wahltag
- Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt,
- das 16. Lebensjahr vollendet hat,
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Wahlgebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes hat und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.
Wahltag, Wahlzeit
Wahltag ist immer ein Sonntag. Die Wahl findet am Wahltag von 8 bis 18 Uhr statt. Die nächste Kommunalwahl findet 2025 statt.
Gleichzeitig findet die Wahl der Landrätin / des Landrates und des Kreistages statt. Weitere Informationen hierzu auf der Homepage des Kreises Viersen unter Wahlen und im Kreistagsinformationssystem.
Stimmabgabe
Jeder Wähler hat eine Stimme. Mit ihr wählt er den Wahlbezirksbewerber und gleichzeitig die Reserveliste derjenigen Partei oder Wählergruppe, für die der Bewerber aufgestellt ist.
Weitere Informationen
Ihre Ansprechpartner:
Telefon: 0 21 52 / 917-1170 Andrea Messer
Telefon: 0 21 52 / 917-1213
Anschrift
Rathaus
Buttermarkt 1
47906 Kempen
Erreichbarkeit
Montag bis Freitag
8.00 bis 13.00 Uhr
Montag bis Donnerstag
14.00 bis 16.30 Uhr
und nach Vereinbarung