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Stadtplanung

Die Stadtplanung hat die Aufgabe, die bauliche Entwicklung der Stadt zu planen und damit ein geordnetes Wachstum der Stadt zu ermöglichen.

Die Entwicklung neuer Baugebiete für Wohnen und Gewerbe an den richtigen Stellen im Stadtgebiet, die richtige Zuordnung von Spielplätzen, Grünflächen sowie Kindergärten und Schulen zu den Wohngebieten ist dabei genauso wichtig wie die gute Erreichbarkeit aller Bereiche in der Stadt, die Erhaltung einer attraktiven Innenstadt sowie die Entwicklung hochwertiger Wohngebiete und damit die Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen und einer hohen Umweltqualität.

Restaurierte Fabrikanlage

Traditionell liegt der Schwerpunkt der Stadtplanung auf der Planung der Stadterweiterung. Immer wichtiger wird jedoch die Pflege und die Fortentwicklung des Bestandes, denn die Stadt ist ständigen Veränderungen unterworfen. Veränderte gesellschaftliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen haben oft direkte Auswirkung auf die Stadt. Den neuen Anforderungen muss die Stadtplanung mit neuen Konzepten folgen. In diesen Fällen spricht man von Stadterneuerung oder auch Stadtsanierung. Ein gutes Beispiel in Kempen hierfür ist der Bereich der ehemaligen Fabrik Arnold direkt am Bahnhof. Nach deren Schließung wurde der gesamte Bereich neu überplant, und ein völlig neues Gebiet für Wohnen, Arbeiten, Parken mit direktem Anschluss an die Innenstadt geschaffen.

Die Stadtplanung entwickelt Ideen, Konzepte und Pläne für die jeweiligen Aufgabenfelder. Diese Instrumente der Stadtplanung sind je nach Zweck sehr unterschiedlich ausgestaltet; das betrifft die Größe, den Umfang des Plans ebenso wie die Inhalte und ihre Verbindlichkeit. Die wichtigsten Instrumente der Stadtplanung sind die Bauleitpläne, also der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan und der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan, die beide durch gesetzliche Bestimmungen geregelt sind. Mit den Bebauungsplänen und anderen Satzungen wie etwa der Gestaltungssatzung werden für jedermann verbindliche Vorgaben über Art und Umfang der zulässigen Bebauung bzw. Nutzung seines Grundstückes gemacht.

Zuständig für die Bauleitplanung ist jedoch in jedem Fall die Stadt (Planungshoheit). Sie allein ist für die städtebauliche Entwicklung vor Ort verantwortlich. Dem entsprechend werden die wichtigen Entscheidungen zur Stadtentwicklung auch immer durch den Stadtrat beschlossen, nachdem zuvor die Bürger Gelegenheit hatten, sich im Rahmen der Bürgerbeteiligung zu den planerischen Absichten zu äußern.

Ihre Ansprechpartner:

Sabrina Bonney
Telefon: 0 21 52 / 917-3320
Jan-Heyko Gehle
Telefon: 0 21 52 / 917-3341
Rolf Daubenspeck
Telefon: 0 21 52 / 917-3343
Andrea Reichenbaecher
Telefon: 0 21 52 / 917-3342
Markus Hermann
Telefon: 0 21 52 / 917-3344
Gudrun Kube
Telefon: 0 21 52 / 917-3321

Anschrift

Rathaus
Buttermarkt 1
47906 Kempen

Erreichbarkeit

Montag bis Freitag
8.00 bis 13.00 Uhr
Montag bis Donnerstag
14.00 bis 16.30 Uhr
und nach Vereinbarung