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Unterstützungsprogramm "Stärkungspakt NRW"

In Folge des russischen Angriffskrieges steigen deutschlandweit die Preise für Energie und Lebensmittel. Viele Menschen, vor allem mit geringem Einkommen, sorgen sich um die Sicherung ihres täglichen Bedarfs. Auch Sie als Einrichtung der sozialen Infrastruktur stehen vor großen Herausforderungen.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen stellt deshalb ein umfangreiches Unterstützungsprogramm „Stärkungspakt NRW 2023“ zur Umsetzung durch die Kommunen zur Verfügung. Durch die finanzielle Unterstützung sollen Beratungsstellen und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur ihre wertvolle und notwendige Arbeit weiterleisten und ggf. sogar ausbauen können.

Auch die Stadt Kempen erhält aus dem Stärkungspakt NRW 2023 zum Ausgleich für in 2023 krisenbedingt anfallende Mehrausgaben Unterstützungsleistungen.

Beratungsstellen und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur

Diese sollen weitestgehend an Einrichtungen anderer Träger der sozialen Infrastruktur weitergegeben werden. Sofern Sie gegenüber der Stadt Kempen mit anliegender Bedarfsabfrage zweckentsprechende Mittelbedarfe bis zum 31.05.2023 anmelden (für Mehrausgaben gegenüber dem Vorjahr, Mehrausgaben wegen zusätzlicher Angebote, Personalaufstockung etc.) kann Ihnen eine finanzielle Unterstützung in Höhe der voraussichtlich entstehenden Mehraufwendungen zur Verfügung gestellt werden.

Hier können z.B. erhöhte Miet- und Mietnebenkosten bzw. Strom – und Heizausgaben, erhöhte Kosten für Müllentsorgung, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Handschuhe, Masken sowie Spuckschutz-Trennwände, Besteck, Einmal- oder Mehrweggeschirr, Küchenutensilien ebenso angemeldet werden wie Personal- oder Honorarausgaben für zusätzliches Personal.

Ausgeschlossen sind normale, laufende Personalausgaben, normale Miet- und Mietnebenkosten und investive Ausgaben.

Nähere Informationen hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS NRW) unter www.mags.nrw/staerkungspakt-nrw hinterlegt. Hier finden sich in den „Hintergrundinformationen zum Stärkungspakt NRW“ insbesondere die Richtlinie zum Stärkungspakt NRW als Runderlass des MAGS NRW vom 01.01.2023 sowie Begleitinformationen/FAQ zur konkreten Umsetzung der Unterstützungsmaßnahmen und im Bereich „Anlagen zur Umsetzung des Stärkungspaktes NRW“ ebenso die anliegende Bedarfsabfrage zum Download.

Einrichtungen, die Unterstützungsleistungen erhalten, haben bis spätestens zum 29.02.2024 gegenüber der Stadt Kempen die zweckentsprechende Verwendung durch eine tabellarische Übersicht der getätigten Ausgaben nachzuweisen. Die Vorlage von Einzelbelegen ist nicht erforderlich. Alle diesbezüglich rechterheblichen Unterlagen (Rechnungen, Quittungen etc.) sind bis zum 31.05.2034 aufzubewahren.

Weitere Informationen

Ihre Ansprechpartner:

Ursula Neishaboori
Telefon: 0 21 52 / 917-2105

Anschrift

Rathaus am Bahnhof
Schorndorfer Str. 20
47906 Kempen

Erreichbarkeit

Montag, Mittwoch und Freitag
8.30 bis 12.30 Uhr
und nach Terminvereinbarung