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Kita-Online

Die Stadt Kempen bietet Eltern die Möglichkeit, ihr Kind bequem von Zuhause aus über das Online-Verfahren „Kita-Online“ anzumelden.

Das Verfahren umfasst alle Kindertageseinrichtungen in der Stadt Kempen – unabhängig davon, ob die Kindertageseinrichtung (Kita) städtisch ist oder von einem freien Träger betrieben wird.

KITA - ONLINE  ANMELDUNG

Link zur Kita-Online Anmeldung  
Melden Sie Ihr Kind hier Online für eine Kindertagesstätte in Kempen an.

Das Anmeldeportal Kita.Online für das Kita-Jahr 2024 / 2025, das am 01.08.2024 beginnt, wird zum Ende des Jahres geschlossen. Die Zeit ab Januar wird benötigt, um die Platzverteilung zeitig abschließen zu können und Planungssicherheit zu schaffen.

Dringend notwendige Bedarfe, die danach noch entstehen, müssen unter kitaonline@kempen.de direkt dem Amt für Kinder, Jugend und Familie gemeldet werden.

Nachweispflicht für einen 45-Stunden Betreuungsbedarf

Da das Kontingent an 45 Wochenstundenplätzen in Kindertagesstätten der Stadt Kempen begrenzt ist, muss eine bedarfsgerechte Zuordnung gewährleistet werden.

Wer ab dem 01.08.2024 eine wöchentliche Betreuungszeit von 45 Stunden buchen möchte, muss zukünftig seinen Betreuungsbedarf durch entsprechende Bescheinigung des Arbeitgebers nachweisen. Der Nachweis ist für jede der betreuungspflichtigen Personen des Haushaltes einzureichen. Bei Selbstständigen ist eine entsprechende Selbstauskunft abzugeben.

Sie haben längstens bis zum 15.01. des jeweiligen Jahres die Möglichkeit, das Formular „Arbeitgeberbescheinigung“ bzw. „Selbstauskunft für Selbstständige“ per Mail oder auf dem Postweg bei der zuständigen Fachberatung im Amt für Kinder, Jugend und Familie (kitaonline@kempen.de) einzureichen.

Sollten Sie Ihren Bedarf bis zum Abgabetermin durch die Arbeitsbescheinigung nicht oder nicht vollständig nachgewiesen haben, wird ihre Bedarfsmeldung im Kita Online System bei der Vergabe der Plätze analog der Aufnahmekriterien als ein 35 Stunden Platz gewertet.

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Katharina Terhoeven unter 0 21 52 / 917 - 3064 zur Verfügung.

Was passiert nach der Online Anmeldung?

Wir bitten alle Eltern, sich zusätzlich zur Anmeldung in Kita-Online die jeweilige Erstwunsch-Kita persönlich anzuschauen! Nur wenn Sie Kontakt zu Leitung der Kita aufnehmen, kann die Bedarfsmeldung weiter bearbeitet werden. Ohne ein persönliches Gespräch in der Kita kann keine Zusage erfolgen.

Die Bedarfsmeldung in Kita-Online bedeutet nicht, dass das Kind den gewünschten Betreuungsplatz tatsächlich bekommt. Über die Aufnahme entscheidet die jeweilige Kita-Leitung in Zusammenarbeit mit dem Amt für Kinder, Jugend und Familie und anhand der Aufnahmekriterien.

Die Zusagen für einen Platz ab dem Kindergartenjahr 2024 / 2025 werden voraussichtlich Anfang März 2024 den jeweiligen Eltern bekannt gegeben.

Nach der Anmeldung über Kita-Online erhalten Sie eine automatische Antwort per E-Mail. Sollten Sie nach der Anmeldung Änderungen (z. B. eine andere Betreuungszeit) vornehmen wollen, müssen Sie diese über das Amt für Kinder, Jugend und Familie melden. Die zuständigen Mitarbeiter/innen werden die Änderungen für Sie in Kita-Online vornehmen.

Anregungen und Fragen können an Frau Terhoeven (Tel-Nr. 0 21 52 / 917 - 3064) vom Amt für Kinder, Jugend und Familie gerichtet oder an die gemeinsame E-Mail-Adresse kitaonline@kempen.de geschickt werden.  

Eltern, die keinen Internetzugang haben, können die Bedarfsmeldung direkt in der jeweiligen Kita machen, welche für sie in Frage kommt. Hierzu wird die Kita-Leitung den Anmeldevorgang gemeinsam mit den Eltern in Kita-Online vornehmen.

Aufnahmekriterien zur Vergabe der Plätze in Kindertageseinrichtungen

Die generellen Kriterien sind entscheidend, um überhaupt eine Platzvergabe in einer Kempener Kita zu ermöglichen.

Die anderen Kriterien werden gepunktet, die Platzvergabe erfolgt dann nach einer Gesamtbewertung.

Unabhängig vom Beginn eines Kindergartenjahres kann auch unterjährig die Aufnahme eines Kindes bei Vorlage bestimmter Voraussetzungen entschieden werden. Hierzu zählen Faktoren, wie der plötzliche Ausfall einer Betreuungsperson durch Tod oder Erkrankung, ungeplante Notwendigkeit der Betreuung durch besondere Notlagen oder Zuzug nach Kempen.

Generelle Kriterien:
1. Kinder aus dem Jugendamtsbezirk Kempen
2. Anzeige des Betreuungsbedarfes mindestens 6 Monate vor der geplanten Aufnahme
3. Alter des Kindes zum Stichtag 1.11. des jeweiligen Kindergartenjahres

Individuelle und soziale Faktoren:

  1. Geschwister zeitgleich in der Einrichtung (4 Punkte) oder Geschwisterkind verlässt zum 31.07. die Kita (1 Punkt)
  2. Alleinerziehend (3 Punkte)
  3. Berufstätigkeit / Studium / Ausbildung (2 Punkte) - Nachweis pro Elternteil
  4. Zu pflegende nahe Angehörige (2 Punkte) - Nachweis der eingetragenen Pflegeperson
  5. arbeitssuchend (2 Punkte) - Nachweis pro Elternteil
  6. Krankheiten / Behinderungen eines Elternteils, die den Alltag erschweren, eines Elternteils und /oder des Kindes (2 Punkte) - Nachweis
  7. Ü3 Kind wechselt von der Betreuung einer anerkannten Tagespflegeperson in eine Kindertagesstätte (1 Punkt)
  8. Besonderer Förderbedarf (1 Punkt) - Nachweis
  9. Mehrlingsgeburten (1 Punkt)
  10. Fluchthintergrund (1 Punkt)
  11. Migrationshintergrund (1 Punkt)

Zum Herunterladen:

Ihre Ansprechpartner:

Katharina Terhoeven
Telefon: 0 21 52 / 917-3064

Anschrift

Rathaus am Bahnhof
Schorndorfer Str. 16
47906 Kempen

Erreichbarkeit

Montag bis Freitag
8.00 bis 13.00 Uhr
Montag bis Donnerstag
14.00 bis 16.30 Uhr
und nach Vereinbarung