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Bewirtschaftungsregelungen für die Stadtverwaltung Kempen

Aus dem Archiv: Mitteilung vom 01.07.2020

Mit der erlassenen Bewirtschaftungsverfügung wirkt die Stadt Kempen den derzeitigen finanziellen Herausforderungen entgegen. Im Rahmen der Planung des Haushaltes 2021 zeichnet sich eine erhebliche Verringerung des Eigenkapitals ab, mit der in Zukunft die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) droht. Diese Entwicklung wird durch die aktuelle Corona Krise noch verstärkt. Neben den finanziellen Lücken der Vergangenheit entstehen in Folge der Corona-Pandemie erhöhte Aufwendungen.

Hinzu kommen Einnahmeausfälle im Bereich der Steuern (insb. bei der Gewerbesteuer, Einkommensteuer- und Umsatzsteueranteilen), bei denen bislang nicht klar ist, ob und in welcher Höhe diese durch etwaige Bundes- oder Landeshilfen - insbesondere auch über das Jahr 2020 hinaus - kompensiert werden. Die schlechte finanzielle Ausgangslage sowie die negativen Auswirkungen der Corona-Krise machen entsprechende Einspar- und Konsolidierungsmaßnahmen erforderlich. Die Stadt Kempen verzichtet bewusst auf eine formelle "Haushaltssperre". Sie nimmt die städtischen Dezernenten, Ämter und Referate in die Verantwortung, eigenständig Sparpotentiale aufzudecken und zu nutzen, ohne hierbei auf pauschale Sperren und aufwendige Genehmigungsverfahren zu setzen. Die neue Verfügung des Stadtkämmerers bezweckt die Konzentration der Mittel auf notwendige Maßnahmen zur Sicherung von vielen für das Kempener Gemeinwesen wichtigen Strukturen im Sport-, Kultur-, Jugend- und Sozialbereich. Neue Aufwendungen sollen zunächst - angelehnt an die gesetzlichen Regelungen zur vorläufigen Haushaltsführung - nur entstehen, wenn sie zwingend notwendig und unaufschiebbar sind. Grundsätzlich werden alle Leistungen, die auf bestehenden rechtlichen Verpflichtungen basieren, fortgeführt. Freiwillige Leistungen werden dahingehend begrenzt, dass Leistungsausweitungen zunächst zurückgestellt werden. Die geplanten Investitionsprojekte sollen - wie im Haushalt 2020 geplant - fortgeführt werden. Insbesondere die Investitionen im Schul- und Kitabau wie auch andere Großinvestitionen sollen grundsätzlich umgesetzt werden.

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