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Corona-Krise Mitteilungen ab 14. April 2020

Aus dem Archiv: Mitteilung vom 17.04.2020

Verordnung der Landesregierung zum Kontaktverbot
Die Verordnung der Landesregierung zum Schutz vor Neuinfizierung mit dem Coronavirus (inkl. des Kontaktverbotes) ab 23.03.2020 finden Sie hier: Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierung NRW.

Die Coronaschutzverordnung ab 20. April 2020 finden Sie: Coronaschutzverordnung

18.04.2020

Masken für Schulen nähen
Auf "Kempen hilft" warten neue Aufgaben und Herausforderungen. Am 23. April 2020 beginnt zumindest für die Abiturklassen wieder die Schule. Aus Hygiene- und Infektionsschutzgründen wird Schülern und Lehrern empfohlen, eine Mund-/Nasenmaske zu tragen. Dafür sollten nach Möglichkeit etliche Klassensätze waschbarer Masken bereitgestellt werden. Und damit die Masken von den Schülern auch angenommen werden, sollten sie „schön" und möglichst aus stylischen oder wenigstens bunten Stoffen hergestellt sein (uni-farbige Stoffe gehen natürlich auch). "Kempen hilft" hat sich zur Aufgabe gemacht, für die Schülerinnen und Schüler die Mund/Nasenmasken zu beschaffen und ruft die Kempener Bürger dazu auf, mitzuhelfen. Aus Gründen der Einheitlichkeit sollen ausschließlich Masken nach dem Schnittmuster der Essener Feuerwehr hergestellt werden, d.h. Masken, die am Hinterkopf gebunden werden. Hier ist das Schnittmuster zu finden. Sehr anschauliche Videos zur Herstellung sind unter vimeo.com oder auf Youtube zu finden. Zur Erleichterung der Anfertigung bietet "Kempen hilft" ab Montag an, bereits zugeschnittene Stoffe in der Geschäftsstelle "Kempen hilft" abzuholen. Ein gewisser Vorrat an vorgebügelten Bändern kann ebenfalls in der Geschäftsstelle "Kempen hilft" abgeholt werden. "Kempen hilft" hofft auf eine hohe Beteiligung. Vielleicht schaffen es die Kempener, bei Wiedereröffnung der Schulen für alle Schüler und Lehrer Masken mit den besten Wünschen zur Gesundheit den Schulleitungen zu übergeben.

17.04.2020

Schulbeginn nur für Abschlussklassen
Aufgrund der Entscheidung des Bundes hat die Landesregierung entschieden, dass lediglich für die Schüler von Abschlussklassen ab Donnerstag, dem 23. April 2020, die Schulen wieder geöffnet werden. Dabei geht es in erster Linie an allen weiterführenden Schulen um Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen sowie um die Vorbereitung auf die jeweiligen Abschlüsse. Das bedeutet für die Kempener Schulen, dass am Luise-von-Duesberg-Gymnasium und am Gymnasium Thomaeum die 12ten Klassen ab Donnerstag in den Schulunterricht können. Die Schüler und Eltern wurden entsprechend bereits informiert. Wie der Schulbesuch ab kommenden Donnerstag verläuft und welche Hygienemaßnahmen zu befolgen sind, wird den Schülern und Eltern im Rahmen von organisatorischen Hinweisen zu Beginn der kommenden Woche ebenfalls mitgeteilt. Die Gesamtschule öffnet ebenfalls wieder für die Schüler der 10ten Klasse, die ihre Prüfungen zum Abschluss Hauptschulabschluss/mittlere Reife durchführen müssen. Auch hier wurden die Eltern und Schüler bereits informiert. Die Planungen, wie die Aufnahme erfolgt, laufen bereits. Organisatorische Hinweise erfolgen, sobald klare Anweisungen des Landes mitgeteilt wurden. Diese erwarten alle Schulleiter der weiterführenden Schulen am Wochenende. Neben den Vorbereitungen laufen auch die Planungen zur digitalen Beschulung weiter, so dass alle anderen Schüler Aufgabenstellungen per Mail erhalten und Kontakte zu den Lehrern gepflegt werden können.

Alle anderen Schuljahre in den weiterführenden Schulen haben zunächst keinen Unterricht in den Schulen. es findet weiterhin "Lernen auf Distanz" statt. Ebenfalls bleiben aufgrund der getroffenen Vereinbarungen des Landes die Grundschulen zunächst noch geschlossen. Sollte die Entwicklung der Infektionsraten es zulassen, dann sollen sie allerdings schrittweise ab dem 4. Mai 2020 geöffnet werden. Vorrangig für die Schülerinnen und Schüler der Klasse 4, um diese Kinder so gut wie möglich auf den im Sommer bevorstehenden Wechsel auf die weiterführenden Schulen vorzubereiten.

Solange es keinen geregelten Unterricht geben kann, wird das bewährte Notbetreuungsangebot in den Grundschulen und den weiterführenden Schulen insbesondere für die Jahrgangsstufen eins bis sechs
aufrechterhalten. Es wird zudem ab dem 23. April 2020 um weitere Bedarfsgruppen erweitert werden, um auch denjenigen Eltern ein Angebot machen zu können, die aufgrund des Wiedereinstiegs wieder an ihre Arbeitsplätze zurückkehren.

16.04.2020

Weiterhin nur zu Zweit in die Öffentlichkeit
Die Bundesregierung hat in Abstimmung mit den Ländern die Maßnahmen zur Corona-Verordnung vom 23. März 2020 bis zunächst 03. Mai 2020 mit einigen Änderungen verlängert. Die wichtigste Maßnahme auch in der kommenden Zeit bleibt es, Abstand zu halten. Deshalb bleibt es weiter entscheidend, dass Bürgerinnen und Bürger in der Öffentlichkeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten und sich dort nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes aufhalten. Dies gilt weiterhin verbindlich zunächst bis einschließlich 03. Mai 2020. Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen werden entsprechend von den Ordnungsbehörden sanktioniert. Dementsprechend werden auch weiterhin Kontrollgänge durch das Ordnungsamt der Stadt Kempen durchgeführt.

Alltagsmasken auf freiwilliger Basis tragen
Es wird empfohlen, im Alltagsgebrauch sogenannte nicht-medizinische Alltagsmasken oder Community-Masken in öffentlichen Räumen zu tragen. Diese Empfehlungen hat auch das Robert-Koch-Institutes herausgegeben. Besonders in Supermärkten, im Einzelhandel oder im ÖPNV, wo der Mindestabstand regelhaft nicht gewährleistet werden kann, sollen Alltagsmasken getragen werden. Wer in diesem Zusammenhang Alltagsmasken herstellen möchte, kann sich gerne bei kempen-hilft unter www.kempen-hilft.de melden. Hier wird dann mitgeteilt, wer Alltagsmasken benötigt.

Einzelhandel darf öffnen
Der Kempener Einzelhandel darf ab kommenden Montag (20.04.2020) wieder öffnen. Unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen können alle Ladenlokale bis 800 qm Verkaufsfläche Kunden empfangen. Unabhängig der Flächengröße können Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen wieder öffnen. welche Hygieneauflagen zu beachten sind, wird die Landesregierung in der zu erarbeitenden Verordnung bekannt geben.

Gaststätten, Restaurants und Kino weiterhin geschlossen
Voraussichtlich erst ab dem 04. Mai 2020 dürfen Gastronomiebetriebe und Restaurants wieder öffnen. Davon ausgenommen sind auch weiterhin der Lieferservice und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause. Auch die Kempener Lichtspiele bleiben zunächst geschlossen. Für den Publikumsverkehr geschlossen, so heißt es im Beschluss der Bundesregierung sind Gastronomiebetriebe, Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen. Darüber hinaus bleiben Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen geschlossen.

Sportstätten gesperrt
Bis voraussichtlich einschl. 03. Mai 2020 bleibt der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, in Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen untersagt. Ebenso bleiben bis zu diesem Zeitpunkt die Spielplätze weiterhin gesperrt.

Vereinsleben in Kempen ruht weiterhin
Verboten, so der Beschluss der Bundesregierung, sind bis einschl. 03. Mai 2020 Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich.

Kirchen bleiben geschlossen
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sind sich bewusst, dass die Religionsausübung ein besonders hohes Gut darstellt und gerade vor dem Hintergrund der Schwierigkeiten, die diese Epidemie und ihre Folgen für viele Menschen auslöst, gelebter Glaube Kraft und Zuversicht spendet. Nach allem, was über die Rolle von Zusammenkünften bei der Verbreitung des Virus sowie über die Ansteckungsgefahr und die schweren Verläufe bei gefährdeten Gruppen bekannt ist, ist es weiterhin erforderlich, sich auf die Vermittlung von religiösen Inhalten auf medialem Weg zu beschränken. Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften bleiben daher weiter bis einschließlich 03. Mai 2020 untersagt. Das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Sport wird jedoch mit Vertretern der Religionen noch in dieser Woche -das ist bereits vereinbart- das Gespräch aufnehmen, um einen möglichst einvernehmlichen Weg vorzubesprechen.

Weltweite Reisewarnung wird aufrecht erhalten
Um eine weiträumige Ausbreitung des Virus möglichst zu verhindern, bleiben Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, generell auf private Reisen und Besuche -auch von Verwandten- zu verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. Die weltweite Reisewarnung wird aufrechterhalten. Übernachtungsangebote im Inland werden weiterhin nur für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt. Für Ein- und Rückreisende wird weiter eine zweiwöchige Quarantäne nach den Bestimmungen der zwischen Bund und Ländern vereinbarten Musterverordnung vom 8.4.2020 angeordnet. Für den Warenverkehr, für Pendler und andere beruflich Reisende bleibt die Einreise nach Deutschland und die Ausreise aus Deutschland weiter wie bisher grundsätzlich möglich.

Hotelbetrieb nur für Geschäftsreisende
Der Hotelbetrieb darf zunächst bis 03. Mai 2020 nur für die Unterbringung von Geschäftsreisenden fortgeführt werden. Übernachtungen in Unterkunftsbetrieben aus touristischen Gründen ist untersagt.

Großveranstaltungen bis 31.08.2020 abgesagt
Alle Großveranstaltungen bis zum 31.08.2020 werden abgesagt. Darunter fallen in Kempen u.a. der Fahrradflohmarkt im April, das Altstadtfest, die Highlandgames und das Hoffest auf Gut Heimendahl im Mai, die Kendel-Night St. Hubert, das Bürgerfest Hagelkreuz, der Griesson - de Beukelaer Altstadtlauf, die Sommerkirmes Kempen und der Kindertrödelmarkt im Juni, der Niederrheinische Radwandertag, Kempen genießt und Kirmes in Tönisberg im Juli und die Feierabendmärkte von Mai bis einschließlich August.

Neue Infizierte in Kempen
Das Gesundheitsamt des Kreises Viersen meldet einen neuen Coronafall in Kempen. Damit liegt die Anzahl der Infizierten nach aktuellen Informationen bei 84 Personen. 23 Menschen in Kempen sind genesen. Insgesamt werden mit Stand 16.04.2020, 12 Uhr, sechs Neuinfizierte im Gesamtkreis gemeldet. Die Zahl der insgesamt positiv auf Corona getesteten Personen erhöht sich somit auf 505, davon gelten 166 Personen als genesen.
Die aktuellen Fallzahlen in den Kommunen: Brüggen: 17 Infizierte und 3 Genesene, Grefrath: 21 und 15, Kempen: 84 und 23, Nettetal: 38 und 24, Niederkrüchten: 87 und 14, Schwalmtal: 18 und 5, Tönisvorst: 53 und 19, Viersen: 87 und 24, Willich: 99 und 39, o. Angabe: 1

Mobiles Corona Untersuchungszentrum in Kempen
Am kommenden Dienstag, 21.04.2020 und am Montag, 27.04.2020, wird das mobile Corona Untersuchungszentrum wieder von 13 bis 16 Uhr in Kempen auf dem Parkplatz an der Schorndorfer Straße halt machen. In diesem Zusammenhang dankt Bürgermeister Volker Rübo dem Eigentümer Thomas Engels für die permanente Bereitstellung des Parkplatzes.
Am mobilen Corona-Untersuchungszentrum (CUZ) können sich Bürgerinnen und Bürger testen lassen, die von ihrem Arzt als echte Verdachtsfälle eingestuft wurden. Der Arzt überweist die verdächtige Person ans CUZ und vereinbart dort ein Zeitfenster für den Abstrich. Auch das Ergebnis des Tests erfahren die Patienten nach der Untersuchung durch ein Labor über ihren Arzt. Aufgrund der hohen Zahl von Tests kann die Auswertung durch die Labore im Moment einige Tage dauern.
Das CUZ ist in den nächsten Tagen an folgenden Standorten:

  • Montag (20. April): Willich, Schützenplatz Alt-Willich an der Bahnstraße
  • Dienstag (21. April): Kempen, Parkplatz an der Schorndorfer Straße
  • Mittwoch (22. April): Viersen, Parkplatz Festhalle, Hermann-Hülser-Platz 1
  • Donnerstag (23. April): Nettetal, Parkplatz Werner-Jaeger-Sporthalle, An den Sportplätzen 2
  • Freitag (24. April): Willich, Schützenplatz Alt-Willich an der Bahnstraße
  • Samstag / Sonntag (25./26. April): keine Termine
  • Montag (27. April): Kempen, Parkplatz an der Schorndorfer Straße
  • Dienstag (28. April): Viersen, Parkplatz Festhalle, Hermann-Hülser-Platz 1
  • Mittwoch (29. April): Nettetal, Parkplatz Werner-Jaeger-Sporthalle, An den Sportplätzen 2
  • Donnerstag (30. April): Willich, Schützenplatz Alt-Willich an der Bahnstraße
  • Freitag (1. Mai): Kein Termin

15.04.2020

Finanzhilfe für Sportvereine
Die Corona-Pandemie stellt auch Sportvereine vor Herausforderungen. Deshalb stellt der Landessportbund NRW mit der „Soforthilfe Sport" insgesamt 10 Millionen Euro für Vereine in existenziellen Notlagen zur Verfügung. Vom 15. April bis 15. Mai können Vereine, die durch die Corona-Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten gekommen sind, ihren Antrag auf dem Förderportal unter www.lsb-nrw.de einreichen. Die Anträge werden nach Eingang bearbeitet und beschieden. Voraussetzung für eine Teilnahme am Hilfsprogramm ist eine Mitgliedschaft in einem Stadt- oder Kreissportbund. Weitere Informationen zum Hilfsprogramm gibt Marion Bauer unter 0 21 62 / 39 - 17 42 oder per E-Mail an marion.bauer@kreis-viersen.de.

14.04.2020

Zahl der Infizierten über Ostern in Kempen gestiegen
Nach den Ostertagen hat sich die Anzahl der Infizierten in Kempen auf 85 Personen erhöht. Grund des starken Anstiegs der Infiziertenzahlen sind zwölf positiv getestete Bewohner eines Seniorenheims. Zudem wurden dort weitere drei Mitarbeiter positiv getestet. Darüber hinaus wurden 11 Personen in einer Flüchtlingsunterkunft ebenfalls positiv getestet. Alle genannten Infizierten befinden sich in Quarantäne. Insgesamt gibt es zur Zeit im gesamten Kreis Viersen 496 bekannte positiv getestete Fälle, wobei 136 genesen sind (Stand 14.04.2020, 11.30 Uhr).
Am Ostermontag wurden vier weitere Todesfälle im Kreis Viersen bekannt. Damit steigt die Anzahl der verstorbenen Patienten auf 18 Menschen.
Die Zahlen aus dem Kommunen des Kreises Viersen: Brüggen: 14 Infizierte und 2 Genesene, Grefrath: 21 und 13, Kempen: 85 und 20, Nettetal: 38 und 18, Niederkrüchten: 87 und 12, Schwalmtal: 16 und 3, Tönisvorst: 52 und 15, Viersen: 83 und 20, Willich: 99 und 33, o. Angabe: 1

Lage über Ostern entspannt
Das Ordnungsamt der Stadt Kempen berichtet über eine entspannte Lage an den Ostertagen. Der größte Teil der Kempener Bevölkerung hätte sich vorbildlich verhalten, so Ordnungsamtsleiter Michael Steckel. Zwischen 8 und 12 Einsatzkräfte des Ordnungsamtes waren von Karfreitag bis Ostermontag im Einsatz. Bis in die späten Abendstunden wurden Kontrollen durchgeführt. Einige Verstöße wurden geahndet, bei denen mehr als zwei Personen unterwegs waren. Besonderes Augenmerk lag einmal mehr auf Spielplätze, Parkanlage, Sportstätten und dem Königshüttesee. Einmal mehr zeigte sich, dass am Königshüttesee die höchste Anzahl an Verstößen zu verzeichnen waren. Immer wieder kommt es hier zu unbefugtem Betreten eines Naturschutzgebietes. Alle Verstöße wurden geahndet und Geldstrafen auferlegt.
Auch in den kommenden Tagen wird verstärkt auf das Einhalten der Regeln anlässlich der Corona-Krise geachtet.

!!!     Mitteilungen für die Zeit 6. - 13. April 2020    !!!

 

!!!  Mitteilungen für die Zeit 30. März - 3. April 2020 !!!

 

!!!     Mitteilungen für die Zeit 23. - 29. März 2020    !!!

 

!!!     Mitteilungen für die Zeit 16. - 22. März 2020    !!!

 

!!!     Mitteilungen für die Zeit 05. - 15. März 2020    !!!