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Corona-Krise Mitteilungen ab 20. April 2020

Aus dem Archiv: Mitteilung vom 22.04.2020

!!!    Mitteilungen ab 27. April 2020   !!!

22.04.2020

Maskenpflicht ab Montag auch in Kempen
Im Sinne eines gemeinsamen Vorgehens haben sich die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen sowie dem Saarland darauf verständigt, ab Montag, dem 27. April 2020, die bisherige dringende Empfehlung im ÖPNV und beim Einkaufen eine Mund-Nasen-Bedeckung bzw. eine sogenannte Alltagsmaske zu tragen, in eine Pflicht zu überführen.Bürgerinnen und Bürgern sowie Handelsunternehmen wird mit dem Inkrafttreten ab Montag die nötige Zeit gegeben, um sich auf die neuen Regelungen vorzubereiten. Bis dahin gilt weiter die dringende Bitte an die Bürgerinnen und Bürger im öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkauf im Einzelhandel, Mund und Nase zu bedecken.

21.04.2020

Abstand halten und sich trotzdem ausreichend bewegen
Zuhause bleiben ist das Gebot der Stunde. Sich trotzdem ausreichend zu bewegen, ist die hohe Kunst unserer Zeit. Zu Fuß und mit dem Fahrrad kann dies gut gelingen. Wir wissen alle, dass es wichtig ist, Abstand von anderen Menschen zu halten, die Verlangsamung der Corona-Pandemie steht im Mittelpunkt allen Handelns. Trotzdem brauchen wir Menschen unsere tägliche Dosis Bewegung, sie kann in diesen Zeiten zum Stimmungsaufheller werden. Ausreichend Bewegung an der frischen Luft stärkt die Abwehrkräfte und unser Immunsystem. Was liegt da näher, als die notwendigen täglichen Wege zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu erledigen - immer mit ausreichend Abstand natürlich. Wie wäre es mit Brötchen holen zu Fuß oder auf dem Fahrrad, anstelle des Autos? Auch der Einkauf beim Supermarkt lässt sich so „gesundheitsfördernd" mit etwas eigener Bewegung gut lösen. Für alle, die länger nicht auf ihrem Fahrrad gefahren sind, gilt: Das Fahrrad fachmännisch überprüfen lassen. Die Fahrradhandlungen haben ihre Geschäfte und Reparaturwerkstätten geöffnet. Tipps und Anregungen zu Routen in Kempen oder beim Umweltreferenten Heinz Puster unter heinz.puster@kempen.de.

Zahl der Infizierten in Kempen auf 106 gestiegen
Die Zahl der in Kempen mit dem Corona-Virus infizierten ist auf 106 Personen angestiegen (Stand: 21. April 2020, 16.30 Uhr). Dem gegenüber stehen 37 genesene Personen. Der Großteil der neu bekannten Fälle geht auf erneute Tests einer betroffenen Flüchtlingsunterkunft in Kempen zurück. Dort waren bislang sieben Bewohner positiv getestet worden. Aktuell sind es 24 Menschen. Sie sind in der Einrichtung isoliert. Weitere Testergebnisse stehen noch aus. Damit erhöht sich die Gesamtzahl der Infizierten im Kreis Viersen auf 566 bei 317 Genesenen.
Leider kommt im Kreis Viersen nach Auskunft des Gesundheitsamtes auch ein weiterer Todesfall hinzu. Eine mit dem Corona-Virus infizierte 85-jährige Frau in einem Seniorenheim in Willich verstarb. Die Zahl der Corona-Toten im Kreis erhöht sich damit auf 25.
Die Anzahl der Infizierten und Genesenen in den Kommunen des Kreises Viersen im Einzelnen: Brüggen: 17 Infizierte und 8 Genesene, Grefrath: 23 und 19, Kempen: 106 und 37, Nettetal: 40 und 33, Niederkrüchten: 87 und 58, Schwalmtal: 19 und 12, Tönisvorst: 72 und 32, Viersen: 96 und 44, Willich: 105 und 74, o. Angabe: 1.

20.04.2020

Regelungen für Saisonarbeitskräfte
Die CoronaEinreiseVO des Landes NRW sieht besondere Regelungen für Saisonarbeitskräfte vor. Bei Personen, die zum Zweck einer mindestens dreiwöchigen Arbeitsaufnahme in das Bundesgebiet einreisen, muss am Ort ihrer Unterbringung und ihrer Tätigkeit in den ersten 14 Tagen nach ihrer Einreise gruppenbezogene betriebliche Hygienemaßnahmen und Vorkehrungen zur Kontaktvermeidung außerhalb der Arbeitsgruppe getroffen werden. Diese Maßnahmen müssen den Maßnahmen einer häuslichen Quarantäne vergleichbar sein. Ein Verlassen der Unterbringung ist nur zur Ausübung der Tätigkeit gestattet. Der Arbeitgeber hat die Arbeitsaufnahme vor ihrem Beginn bei dem hierfür zuständigen Ordnungsamt anzuzeigen und die getroffenen Hygiene- und sonstigen Maßnahmen zu dokumentieren. Diese Regelungen basieren auf § 2 Abs. 3 CoronaEinreiseVO vom 09.04.2020 i.V.m. § 3 Abs. 1 des Infektionsschutz- und Befugnisgesetzes-IfSBG-NRW vom 18.04.2020.

Ansprechpartner sind beim Ordnungsamt der Stadt Kempen Markus Wiegand, Telefon 0 21 52 / 917 - 2441, markus.wiegand@kempen.de und Jannik Kleinofen, Telefon 0 21 52 / 917 - 2450, jannik.kleinofen@kempen.de.

!!!      Mitteilungen für die Zeit 14. - 19. April 2020 !!!

 

!!!     Mitteilungen für die Zeit 6. - 13. April 2020    !!!

 

!!!  Mitteilungen für die Zeit 30. März - 3. April 2020 !!!

 

!!!     Mitteilungen für die Zeit 23. - 29. März 2020    !!!

 

!!!     Mitteilungen für die Zeit 16. - 22. März 2020    !!!

 

!!!     Mitteilungen für die Zeit 05. - 15. März 2020    !!!