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Impfungen mit angepassten Omikron-Impfstoffen ab sofort auch im Kreis Viersen möglich

Aus dem Archiv: Mitteilung vom 26.09.2022

Pressemitteilung Kreis Viersen

Nach Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) sollen Auffrischungsimpfungen gegen COVID-19 künftig bevorzugt mit auf die Omikron-Variante angepassten Impfstoffen erfolgen.

Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen reagiert damit auf einen Empfehlungsentwurf der Ständigen Impfkommission (STIKO). Weiterhin wird für alle Personen ab 60 Jahren eine zweite Auffrischungsimpfung empfohlen. Ab sofort haben diese Personengruppen sowohl im Impfzentrum als auch bei den mobilen Impfangeboten des Kreises Viersen Anspruch auf eine zweite Auffrischungsimpfung mit den angepassten Impfstoffen.

Bedingung für eine zweite Auffrischungsimpfung ist, dass die erste Auffrischungsimpfung oder die letzte Coronainfektion mindestens sechs Monate zurückliegen. Die zweite Auffrischungsimpfung soll mit einem verfügbaren Omikron-adaptierten bivalenten mRNA-Impfstoff erfolgen.

Im Impfzentrum des Kreises Viersen stehen dafür folgende Vakzine zur Verfügung:

Bivalente COVID-19-Impfstoffe der Firmen Moderna und BioNTech, die auf die BA.1-Untervariante (Omikron) des SARS-CoV-2-Virus angepasst und zugelassen sind.

Zudem der auf die BA.4- und BA.5-Untervarianten (Omikron) des SARS-CoV-2-Virus angepasste bivalente Impfstoff der Firma BioNTech.

Auch die bisherigen mRNA-Impfstoffe können weiterhin eingesetzt werden, da sie sich nach Auffassung der STIKO in der gesamten Pandemie bewährt haben und unverändert vor schweren COVID-19-Krankheitsverläufen schützen.

Das Impfzentrum des Kreises Viersen impft Personen ab zwölf Jahren immer dienstags und donnerstags von 15 bis 19 Uhr sowie samstags von 8 bis 10 Uhr. Eine Terminbuchung ist nicht erforderlich.

Weitere Informationen zur Impfung und Corona online unter: www.kreis-viersen.de/corona