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Kreis Viersen fördert Solaranlagen und Balkonkraftwerke
Aus dem Archiv: Mitteilung vom 02.11.2023
Förderung für Anlagen auf bestehenden Wohngebäuden im Kreisgebiet
Ab dem 6. November fördert der Kreis Viersen Photovoltaikanlagen, Balkonkraftwerke und Solarthermie-Anlagen auf Bestandsgebäuden von Privatpersonen im Kreisgebiet. Das Förderprogramm ist eine Maßnahme des integrierten Klimaschutzkonzeptes, welches der Kreis Viersen gemeinsam mit sechs kreisangehörigen Städten und Gemeinden erarbeitet hat. Die Maßnahme hat das Ziel, Bürger*innen bei dem Ausbau der erneuerbaren Energien im Kreisgebiet zu unterstützen und Anreize für die Nachrüstung auf Bestandsgebäuden zu schaffen. Der Fördertopf für das Jahr 2023 ist mit insgesamt 150.000 Euro ausgestattet. Folgende Fördergegenstände sind Bestandteil des Programms:
- Balkonkraftwerk: maximal 200 Euro, 50 Prozent der förderfähigen Kosten
- Dachflächen-PV-Anlagen: 200 Euro / volle kWp installierte Leistung ab mind. 2 kWp installierter Leistung; insgesamt jedoch maximal 1.000 Euro (5 kWp oder mehr)
- Solarthermie: pauschal 500 Euro zur Warmwasserbereitung, pauschal 1.000 Euro für Warmwasserbereitung plus Heizungsunterstützung
Anträge können alle Bürger*innen mit Erstwohnsitz im Kreis Viersen stellen – unabhängig davon, ob sie Eigentümer*innen oder Mieter*innen sind. Neben Dachflächen-Anlagen für Photovoltaik und Solarthermie auf Bestandsgebäuden werden auch Balkonkraftwerke gefördert. So können auch Bewohner*innen von Mietwohnungen ihre Stromkosten senken und einen Beitrag zur Energiewende leisten. Mit der Beauftragung und Umsetzung darf erst nach Förderzusage durch den Kreis Viersen begonnen werden.
Anlagen auf Neubauten, rein gewerblich genutzten Gebäuden oder Gebäuden außerhalb des Kreis Viersen sind nicht förderfähig. Ebenfalls ausgeschlossen sind Photovoltaikanlagen mit einer Leistung über 30 kWp. Eine nachträgliche Förderung von bereits umgesetzten, angeschafften oder in Auftrag gegebenen Maßnahmen und Anlagen ist nicht möglich.
Mehr Informationen sowie die detaillierten Förderrichtlinien sind auf der Website des Kreises Viersen einsehbar unter: www.kreis-viersen.de/foerderprogramm-klimaschutz
Antrage können online ab dem 6. November 2023 um 9 Uhr eingereicht werden. Die Bearbeitung erfolgt nach Antragseingang und solange Fördermittel zur Verfügung stehen.
Ihre Ansprechpartner:
Telefon: 0 21 52 / 917-4031 Florian Gellen
Telefon: 0 21 52 / 917-4033
Anschrift
Rathaus
Buttermarkt 1
47906 Kempen
Erreichbarkeit
Montag bis Freitag
8.00 bis 13.00 Uhr
Montag bis Donnerstag
14.00 bis 16.30 Uhr
und nach Vereinbarung