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Unternehmenshilfen im Rahmen der Auswirkungen des Coronavirus
Aus dem Archiv: Mitteilung vom 25.03.2020
Kempener Unternehmen, die von den Auswirkungen des Coronavirus unmittelbar und erheblich betroffen sind, haben die Möglichkeit, bei der Stadt Kempen einen Antrag auf zinslose Stundung der Gewerbesteuer für die Zeit von vorerst drei Monaten zu stellen. Für die Beantragung wurde ein Vordruck bereitgestellt, der bei Beantragung auszufüllen und an das Steueramt der Stadt Kempen geschickt werden muss.
Anpassungen der Gewerbesteuer für Vorauszahlungszwecke sind bei den zuständigen Finanzämtern zu beantragen. Hierzu stellt die Finanzverwaltung auf ihrer Homepage einen vereinfachten Vordruck zur Verfügung:
Die Stadt Kempen passt bei Vorliegen der Mitteilung des Finanzamts die Vorauszahlungen entsprechend an.
Aufgrund der derzeitigen Lage wird von Vollstreckungsmaßnahmen und der Erhebung von Säumniszuschlägen bei o.g. Unternehmen bis auf weiteres abgesehen.
Zum Herunterladen:
- Kurzantrag Stundung Gewerbesteuer pdf, nicht barrierefrei
Ihre Ansprechpartner:
Telefon: 0 21 52 / 917-1073 Jens Heinemann
Telefon: 0 21 52 / 917-1075
Anschrift
Rathaus
Buttermarkt 1
47906 Kempen
Erreichbarkeit
Montag bis Freitag
8.00 bis 13.00 Uhr
Montag bis Donnerstag
14.00 bis 16.30 Uhr
und nach Vereinbarung